Sportküstenschifferschein
Sportküstenschifferschein (SKS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung:
- 16 Jahren
- aktuelles, biometrisches Passfoto im Standardformat (38 x 45 mm)
- Kopie des SBF-See
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.
Prüfung:
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
Theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Navigation
- Seemannschaft
- Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde
Sie besteht aus zwei Teilprüfungen, einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de
Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:
- Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
- Karte 1/INT1
- Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
- Navigationsbesteck: Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
- nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner
Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten.
Praktische Prüfung:
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.
Im Einzelnen werden gefordert: mit Antriebsmaschine und unter Segel
Pflichtaufgaben:
- Rettungsmanöver unter Segel
- Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung
- Manöver mit Antriebsmaschine
- Anlegen mit Antriebsmaschine
- Ablegen mit Antriebsmaschine
- Manöver unter Segel
- Wenden oder Halsen/Q-Wende
- Beidrehen/Beiliegen
Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.
Sonstige Aufgaben:
- Seemannschaft/Fertigkeiten: Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
- Wetterkunde: Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
- Navigation: Bestimmung des Schiffsortes; Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
- Motor, elektrische Anlage und Gasanlage Kontrolle und Bedienung
- Seemannschaft/Manöver: Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.
Mit Antriebsmaschine:
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung geprüft.