Sportbootführerschein See
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF-SEE)
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.
Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
- Mindestalter 16 Jahre
- ärztliches Attest (Feststellung ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen, Sehvermögen, Hörvermögen)
- Kopie eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden
- aktuelles, biometrisches Passfoto im Standardformat (38 x 45 mm)
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung
Die praktische Ausbildung zum Sportbootführerschein erfolgt auf dem Main-Donau-Kanal in unserem
geschlossenen und beheizten Fahrschulboot.
Weiterhin bietet der 1. MYCN Skippertraining zum Auffrischen der Praxis, z. B. Schleusenfahrten
und Informationen zu Törnvorbereitungen in fremden Revieren an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Fahrschulreferenten. Flyer
Manfred Komorowicz
Mobil: 0171 2033493
E-Mail: fahrschule@1mycn.de