Sportbootführerschein Binnen
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen)
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung
Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Der SBF-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, mit Ausnahme des Rheins (<15 m), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 3,68 kW (5 PS) auf dem Rhein ausgestattet sind.
Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3 Wasserverdrängung) weiter
Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
- Mindestalter: Motor 16 Jahre, Segeln 14 Jahre
- ärztliches Attest (Feststellung ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen, Sehvermögen, Hörvermögen)
- Kopie eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden
- aktuelles, biometrisches Passfoto im Standardformat (38 x 45 mm)
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung
geschlossenen und beheizten Fahrschulboot. Weiterhin bietet der 1. MYCN Skippertraining zum Auffrischen der Praxis,
z. B. Schleusenfahrten und Informationen zu Törnvorbereitungen in fremden Revieren an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Fahrschulreferenten. Flyer
Manfred Komorowicz
Mobil: 0171 2033493
E-Mail: fahrschule@1mycn.de