Sportküstenschifferschein

Sportküstenschifferschein (SKS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).

Voraussetzungen für die Prüfungszulassung:

  • 16 Jahren
  • aktuelles, biometrisches Passfoto im Standardformat (38 x 45 mm)
  • Kopie des SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.

Prüfung:
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen, einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

  • Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
  • Karte 1/INT1
  • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
  • Navigationsbesteck: Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
  • nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten.

Praktische Prüfung:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.

Im Einzelnen werden gefordert: mit Antriebsmaschine und unter Segel

Pflichtaufgaben:

  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung
  • Manöver mit Antriebsmaschine
  • Anlegen mit Antriebsmaschine
  • Ablegen mit Antriebsmaschine
  • Manöver unter Segel
  • Wenden oder Halsen/Q-Wende
  • Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

Sonstige Aufgaben:

  • Seemannschaft/Fertigkeiten: Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
  • Wetterkunde: Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation: Bestimmung des Schiffsortes; Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage Kontrolle und Bedienung
  • Seemannschaft/Manöver: Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine:
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung geprüft.

Wir führen nur die SKS-Theorie durch. Wir arbeiten mit einer Segelschule zusammen, die die praktische Ausbildung durchführt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Fahrschulreferenten.

Manfred Komorowicz
Mobil:    0171 2033493
E-Mail:  fahrschule@1mycn.de