Funkzeugnis – Short Range Certificate (SRC)

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • Schulenglisch-Kenntnisse sind ausreichend
  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • 1 aktuelles, biometrisches Passbild (38x45mm), Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
  • Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Prüfungsanforderungen:

Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse unter anderem in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche.
Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt.
Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

Praktische Prüfung:
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.

Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben:

  • DSC Controller editieren und Senden eines Notalarms
  • Aussendung der Notmeldung
  • Beenden des Notverkehrs
  • DSC Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Weiterleitung eines Notalarms bzw. Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • DSC Controller editieren, Senden eines Sicherheitsanrufes und Abgabe einer Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten :

  • DSC Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Notverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden.

Unser Schulungsgerät bzw. Prüfungsgerät ist das ICOM IC-M423

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Fahrschulreferenten.

Manfred Komorowicz
Mobil:    0171 2033493
E-Mail:  fahrschule@1mycn.de